Trecker: Klasse T

Mindestalter:

16 / 18 Jahre ¹ ²

Maschinen:

  • Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Besonderheiten:

  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • 1) 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
  • 2) 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

Eingeschlossene Klassen:

L / AM

Folgendes benötigst Du für die Anmeldung:

  1. Passbild
  2. Sehtest
  3. Erste Hilfe Kurs

Theorieunterricht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxisunterricht:

  • Grundausbildung